Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2016 für die Heizperiode 2016/2017 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Dieser beträgt € 152,-- und wird jenen Personen gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. Weiters darf das monatliche Haushaltseinkommen folgende Grenzen nicht überschreiten:
- Alleinstehende: € 889,84
- Ehepaar/Lebensgemeinschaft: € 1.334,17
- je Kind: € 166,37
Bei bestehen einer Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das "Kind" die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 889,84 anzuwenden.
Anträge können ab 09. Jänner bis einschließlich 14. April 2017 am Marktgemeindeamt Frankenmarkt (Zimmer 2, Celina Rager) gestellt werden.