Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe, Geflügelpest) ist eine hoch ansteckende, weltweit verbreitete Virusinfektionskrankheit, die vor allem bei Hühnern und verwandten Vogelarten, aber auch bei Tauben und Wassergeflügel zu schweren Verlusten führt.
Die Übertragung erfolgt direkt und indirekt über den Kot, Augen-/Nasensekret und Blut.
Bisher erfolgten Nachweise von Geflügelpest-Virus H5N8 bei Wildvögeln in den Bundesländern Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich.
Die Geflügelpest wurde am 01. Dezember 2016 bei einer verendeten Möwe im Bezirk Gmunden/Traunsee bestätigt. Der Fundort liegt im derzeit bestehenden „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ (siehe BGBl. II Nr. 351/2016 vom 24. Nov. 2016 im Anhang). Zur bildlichen Veranschaulichung des Risikogebietes siehe auch: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/HPAI.html
Nach einer Risikobewertung steht nun fest, dass das Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko auf die gesamten Bezirke GMUNDEN, VÖCKLABRUCK und KIRCHDORF ausgeweitet wird.
Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Es gelten die Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung.
Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern.
Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten!
Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung sind unter anderem:
- eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln
- das Gebot Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen ("Stallpflicht")
- das Verbot Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben
- die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind
Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.
Für aktuelle und weitere Informationen darf auf die Homepage des Landes Oberösterreichs hingewiesen werden: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/182684.htm