Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2022 für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt € 200,00 bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegte Einkommensgrenze.
Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss ständig bewohnt sein.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:
• Alleinstehende € 1.200,00
• Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.800,00
• für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe € 390,00
• für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 535,00
• für jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 360,00
• Freibetrag Lehrlingsentschädigung € 232,49
Die Antragsfrist läuft vom 02. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Anträge können am Marktgemeindeamt Frankenmarkt, Bürgerservice (Celina Rager) gestellt werden!