Verordnung der BH Vöcklabruck zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung)
Nach § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Nach § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Viele GemeindebürgerInnen von Frankenmarkt nutzen Sonn– und Feiertage, um sich in ihrem Garten zu erholen und zu entspannen. Es gibt natürlich auch Mitbürger, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit nur an den Wochenenden Zeit finden, ihre Gartenarbeit zu verrichten.
Aktuell ist die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sehr groß und melden sich wöchentlich ca. 2 bis 3 Personen, welche in Frankenmarkt ein Wohnhaus errichten wollen. Es sind zwar ca. 100 Bauparzellen gewidmet, doch werden diese aus verschiedenen Gründen nicht veräußert.
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, findet die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) statt. In den 28 Staaten der Europäischen Union werden insgesamt 751 Europa-Abgeordnete gewählt, die die Interessen von 507 Millionen Europäerinnen und Europäern vertreten. Bei der Europawahl können Sie die 18 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments bestimmen.
Da es für die blütenbestäubenden Insekten und im Speziellen für die Bienen im Sommer immer weniger Nahrung gibt, wurde dieses Projekt ins Leben gerufen. Gute und ausreichende Nahrung ist im Sommer besonders wichtig, da hier die Jungbrut für den Winter heranwächst und das Überleben des Bienenstockes über den Winter von der Vitalität der Winterbienen abhängt.
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