Rotkreuz-Markt Vöcklamarkt
Seit 01.07.2019 gibt es in allen RK-Märkten einheitliche Richtlinien für Einkaufberechtigungen.
Seit 01.07.2019 gibt es in allen RK-Märkten einheitliche Richtlinien für Einkaufberechtigungen.
Für Schülerinnen und Schüler die eine oberösterreichische Pflichtschule besuchen (VS, NMS, Poly, LWFS)
Die Marktgemeinde Frankenmarkt beabsichtigt im Bereich Frankenmarkt Süd-West (Dr. M. Winkler-Straße, Josef-Aschauer-Straße, Dir. Rat. A. Wilhelm-Straße) eine 30 km/h-Zonenbeschränkung zu verordnen und die bestehenden 30 km/h-Beschränkungen aufzuheben. Dies ist zur rechtlichen Absicherung sinnvoll und notwendig. Die bestehende Rechtsregel soll ebenfalls aufrecht bleiben.
Nach § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Viele GemeindebürgerInnen von Frankenmarkt nutzen Sonn– und Feiertage, um sich in ihrem Garten zu erholen und zu entspannen. Es gibt natürlich auch Mitbürger, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit nur an den Wochenenden Zeit finden, ihre Gartenarbeit zu verrichten.
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