Ausschank beim Theresienkirtag

Wie im Vorjahr wird hinsichtlich des Ausschankes beim Theresienkirtag am Sonntag, dem 08. Oktober 2017 folgendes festgelegt:

Der Ausschank beim Theresienkirtag darf bei den Ständen und Hütten nur bis 20.00 Uhr erfolgen. Nach 20.00 Uhr ist die Ausschank ausnahmslos untersagt! Das Ausschankverbot gilt natürlich nicht in Lokalen, sondern ausdrücklich für Stände und Hütten entlang der Hauptstraße. Da die Aufhebung der Verkehrsumleitung um 21.00 Uhr erfolgt, sind bis 21.00 Uhr alle Stände und Hütten zu räumen.

Standbetreiber, die sich an die obigen Vorgaben NICHT halten, müssen damit rechnen, dass sie in Zukunft KEINEN Standplatz mehr zugewiesen bekommen.

Der Vizebürgermeister
Helmut Wesenauer eh.