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Illegale Ablagerungen und Verbrennungen |
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 Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass organische Stoffe zur Verbrennung gebracht werden. Dazu dürfen wir wiederum informieren, dass Verbrennungen bis max. 1 m³ erlaubt sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass organische Stoffe (Laub, Äste, Rasenschnitt,...) kostenlos während der Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden können. Von dort werden diese Stoffe einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Umweltschutz im Allgemeinen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass Ablagerungen in Waldflächen und speziell an Uferböschungen zu Gewässern fatale Auswirkungen haben können. Die Bevölkerung wird daher eindringlich ersucht, derartige Ablagerungen zu unterlassen und das großzügige und kostenlose Angebot im Altstoffsammelzentrum zu nützen.
Wir danken bereits im Voraus für die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften.
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