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| 30-km/h-Zonenbeschränkungen |
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Die Marktgemeinde Frankenmarkt beabsichtigt, in den nachstehend im Detail angeführten Siedlungsbereichen des Zentrumsbereiches von Frankenmarkt 30-km/h-Zonenbeschränkungen zu verordnen. Hintergrund ist, dass in den Siedlungsgebieten vielfach zu schnell gefahren wird und die Verkehrssicherheit, besonders für Fußgänger, Radfahrer, Eltern mit Kindern bzw. Kinderwägen, Personen mit Handicap, udgl. verbessert werden soll. Auch ist geplant, in den Gebieten zum Großteil die Rechtsregel einzuführen. Ausnahmen sind nur bei den Einmündungen in das übergeordnete Straßennetz bzw. bei Einmündungen in steile oder gefährliche Straßenabschnitte vorgesehen.Diese Zonenbeschränkungen sollen folgende Bereiche umfassen: 1. Bereich Frankenmarkt Süd-Ost: Uferweg von der Hauchhorner Landesstraße bis zur Bahnhofstraße gesamter Bereich des Güterweges Gries von der B 1 (incl. Brauhausgasse) bis zum Uferweg und bis zur Sporthalle Bahnhofstraße zwischen B 1 und Hauchhorner Landesstraße Schloss Stauff- Straße von der Bahnhofstraße bis zur Hauchhorner Landesstraße 2. Bereich Frankenmarkt Süd-West: Dr. Martin Winklerstraße von der Weißenkirchener Landesstraße bis zum Bad - Weg J. Aschauerstraße von der B 1 bis zur Dr. Martin Winklerstraße Direktionsrat Anton Wilhelmstraße von der B 1 bis zur Dr. Martin Winklerstraße Bad - Weg von der B 1 bis zum Freizeitzentrum 3. Bereich Frankenmarkt Nord-West: Mitterweg von der B 1 bis zur Auleitenstraße Auleitenstraße von der B 1 bis zum Ortsende Richtung Auleiten Buchschartenstraße von der Auleitenstraße bis zum Ortsende Richtung Buchscharten Feld - Weg von der B 1 bis zur Buchschartenstraße incl. Verbindungsstraßen gesamtes Marktfeld bis zur Fornacherstraße 4. Bereich Frankenmarkt Nord-Ost: Berg - Weg von der B 1 bis zum Ortsende Richtung Am Berg incl. Zufahrt zum Bräuhof und Aufschließungsstraßen im Bereich der ISG- Wohnanlage Bergweg Hengstgrabenbachstraße Karl - Neuber - Weg Pointenstraße von der Fornacherstraße bis zum Ortsende Richtung Pointen Siedlungsstraßen Am Hang Die der geplanten Verordnung zugrunde liegenden Pläne können beim Marktgemeindeamt Frankenmarkt (AL. Wimmesberger) eingesehen werden. Es steht jedermann frei, zu dieser geplanten Verordnung bis längstens 11. Juni 2010 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Es wird um Kenntnisnahme ersucht und erwarten wir sowohl positive als auch negative Reaktionen zur geplanten Verordnung. Manfred Hadinger Bürgermeister |
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Die Marktgemeinde Frankenmarkt beabsichtigt, in den nachstehend im Detail angeführten Siedlungsbereichen des Zentrumsbereiches von Frankenmarkt 30-km/h-Zonenbeschränkungen zu verordnen. Hintergrund ist, dass in den Siedlungsgebieten vielfach zu schnell gefahren wird und die Verkehrssicherheit, besonders für Fußgänger, Radfahrer, Eltern mit Kindern bzw. Kinderwägen, Personen mit Handicap, udgl. verbessert werden soll. Auch ist geplant, in den Gebieten zum Großteil die Rechtsregel einzuführen. Ausnahmen sind nur bei den Einmündungen in das übergeordnete Straßennetz bzw. bei Einmündungen in steile oder gefährliche Straßenabschnitte vorgesehen.





