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Ausschank beim Theresienkirtag
Ausschank beim TheresienkirtagWie in den vorhergehenden Jahren wird hinsichtlich des Ausschanks beim Theresienkirtag am Sonntag, dem 09. Oktober 2011 folgendes festgelegt:

1. Der Ausschank beim Theresienkirtag darf in Hinkunft bei den Ständen und Hütten nur mehr bis 20.00 Uhr erfolgen. Nach 20.00 Uhr ist das Ausschank ausnahmslos untersagt. Das Ausschankverbot gilt natürlich nicht in Lokalen, sondern gilt ausdrücklich für Stände und Hütten entlang der Hauptstraße.
2. Da die Aufhebung der Verkehrsumleitung um 21.00 Uhr erfolgt, sind bis 21.00 Uhr alle Stände und Hütten zu räumen.

Standbetreiber, die sich an die obigen Vorgaben NICHT halten, müssen damit rechnen, dass sie in Zukunft keinen Standplatz mehr zugewiesen bekommen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme.