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| Gib Acht! Kinder haben Vorrang im Verkehr |
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert erhöhte Aufmerksamkeit für Kinder im Straßenverkehr. Für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr sind alle verantwortlich, nicht nur Kinder und ihre Eltern. Zum Schutz der Kinder müssen alle Verkehrsteilnehmer – vor allem die Autofahrer – ihr Verhalten anpassen. Kinder machen im Verkehr Fehler, deshalb sind sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Daher muss sich jeder Verkehrsteilnehmer entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten, wenn Kinder im Straßenraum unterwegs sind. Mit der 23. StVO-Novelle wurde der Vertrauensgrundsatz präzisiert: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ – das gilt vor allem gegenüber Kindern.Kinder haben im Verkehr beim Überqueren der Fahrbahn gesetzlich Vorrang. Autofahrer sind daher verpflichtet, Kindern eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen – und zwar nicht nur auf Zebrastreifen, sondern auch an allen anderen Straßenstellen: Autofahrer müssen also anhalten, damit ein Kind sicher die Straße queren kann. Wo mit Kindern gerechnet werden muss, sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. Vor allem im Ortsgebiet sind Kinder gefährdet: 70 % der verletzten Kinder im Verkehr verunfallen dort. Rund 85 % aller Unfälle mit Kindern passiert nicht am Schulweg, sondern in der Freizeit. Die meisten Kinder verunfallen in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr, daher sind alle aufgefordert, speziell auch am Nachmittag auf Kinder zu achten. Nicht nur auf die Schulanfänger sollte besonders Rücksicht genommen werden: Mit zunehmendem Alter sind Kinder mehr alleine und häufiger unterwegs und daher gibt es auch eine größere Gefährdung bei größeren Kindern. Bei Schulbussen im Einsatz (orangefarbene Schülertransporttafel, eingeschaltete Alarmblinkanlage und Warnleuchte) darf auf keinen Fall vorbeigefahren werden. Die Fahrzeuglenker müssen anhalten – auch dann, wenn der Bus in einer Haltestellenbucht steht! Tipps für Lenker:
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Veranstaltungen
Bergtour auf den Eibenberg (1.598 m)20.05.2012
Erstkommunion
20.05.2012
Genusstraining
23.05.2012
Gemeinderatssitzung
24.05.2012
Maiandacht
25.05.2012
Bergtour auf den Sandling (1.717 m)
27.05.2012
Bergtour auf den Schermberg (2.396 m)
03.06.2012
Stammtisch für Pflegende Angehörige
05.06.2012
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert erhöhte Aufmerksamkeit für Kinder im Straßenverkehr. Für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr sind alle verantwortlich, nicht nur Kinder und ihre Eltern. Zum Schutz der Kinder müssen alle Verkehrsteilnehmer – vor allem die Autofahrer – ihr Verhalten anpassen. Kinder machen im Verkehr Fehler, deshalb sind sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Daher muss sich jeder Verkehrsteilnehmer entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten, wenn Kinder im Straßenraum unterwegs sind. Mit der 23. StVO-Novelle wurde der Vertrauensgrundsatz präzisiert: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ – das gilt vor allem gegenüber Kindern.