
Bild von gonghe / Unsplash
Sozial bedürftige Meschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantrag werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026.
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mindestens 01. März 2026.
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe von jeweils € 200,00 pro Haushalt wird gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 21.883,00
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 30.913,00
Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 16. März 2026 ausschließlich online über https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm beantragt werden. Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestelle.
Hier finden Sie alle wichtigen Info's noch einmal zusammengefasst!